Der Verbrauchspreis der „Grund- und Ersatzversorgung Gas für Letztverbraucher mit Standardlastprofil“ erhöht sich gemäß den Voraussetzungen der §§ 5, 5a GasGVV zum 01. Januar 2023 um 1,45 Cent/kWh netto (1,55 Cent/kWh brutto). Ihr Grundpreis bleibt stabil.
Der Verbrauchspreis der „Grund- und Ersatzversorgung“ im Tarif „EBERGY Wärme Plus“ erhöht sich gemäß den Voraussetzungen der §§ 5, 5a StromGVV zum 01. Januar 2023 um 23,80 Cent/kWh brutto.
Der Verbrauchspreis der „Grund- und Ersatzversorgung Strom für Letztverbraucher mit Standardlastprofil“ erhöht sich gemäß den Voraussetzungen der §§ 5, 5a StromGVV zum 01. Januar 2023 um 8,38 Cent/kWh netto (9,97 Cent/kWh brutto), ebenfalls erhöht sich der Verbrauchspreis bei Zweitarifzählern außerhalb und innerhalb der Schwachlastzeit. Ihr Grundpreis bleibt stabil.
Für Letztverbraucher mit registrierender Leistungsmessung (RLM) die keine Haushaltskunden im Sinne des § 3 Nr. 22 Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sind, gelten in der Ersatzversorgung ab dem 01.11.2022 in den Netzgebieten der Stadtwerke Eberbach GmbH nachfolgende Preise:
Der Verbrauchspreis der „Grund- und Ersatzversorgung Gas für Letztverbraucher mit Standardlastprofil“ erhöht sich gemäß den Voraussetzungen der §§ 5, 5a GasGVV zum 01.11.2022 nicht wie am 17.09.2022 angekündigt um 3,048 Cent/kWh netto (3,62 Cent/kWh brutto), sondern lediglich um 0,629 Cent/kWh netto (0,673 Cent/kWh brutto), Ihr Grundpreis netto bleibt stabil.
Preise für die Belieferung von Letztverbrauchern mit registrierender Leistungsmessung (RLM) mit Strom und Gas innerhalb der Ersatzversorgung der Stadtwerke Eberbach GmbH zum 01.11.2022
Mitteilung der Preise für die Belieferung von Letztverbrauchern mit registrierender Leistungsmessung (RLM) mit Strom und Gas innerhalb der Ersatzversorgung der Stadtwerke Eberbach GmbH gültig ab 01.01.2022
Der Arbeitspreis der „Grund-/Ersatzversorgung“ erhöht sich gemäß den Voraussetzungen von §§ 5, 5a StromGVV zum 01. April 2020 um 1,61 Cent/kWh netto (1,92 Cent/kWh brutto),