Detailseite Öffentl. Bekanntmachungen

Grund-/Ersatzversorgungspreise Strom zum 01. April 2020

Der Arbeitspreis der „Grund-/Ersatzversorgung“ erhöht sich gemäß den Voraussetzungen von §§ 5, 5a StromGVV zum 01. April 2020 um 1,61 Cent/kWh netto (1,92 Cent/kWh brutto), bei Zweitarifzählern außerhalb und innerhalb der Schwachlastzeit ebenfalls. Die Grund- und Verrechnungspreise werden bei Ein- und Zweitarifzählern um 1,26 €/Monat netto (1,50/Monat brutto) erhöht.

Die komplette Veröffentlichung und das Preisblatt entnehmen Sie der beigefügten PDF-Datei.

Zurück