Grund- und Ersatzversorgung Strom
Feststellung des Grundversorgers Strom
Mit der Veröffentlichung des Energiewirtschaftsgesetz (EnGW) am 13. Juli 2005 sind die Betreiber von Verteilnetzen, gemäß § 36 Abs. 1 EnWG, zur Bekanntgabe von Grund- und Ersatzversorgern verpflichtet.
Wenn Sie als Haushaltskunde vertraglich keinem Lieferanten zuzuordnen sind und sich dazu weder in der Ersatzversorgung noch in der Notstrom-Belieferung befinden, werden Sie automatisch der Stromgrundversorgung zugeordnet.
Im Netzgebiet der allgemeinen Versorgung der Stadtwerke Eberbach GmbH beliefern die Stadtwerke Eberbach GmbH die meisten Haushaltskunden mit Strom und wurden daher für die nächsten drei Kalenderjahre (2025 bis 2027) als Grundversorger gemäß § 36 Abs. 2 EnWG festgestellt.
Adresse des Grund- und Ersatzversorgers:
Stadtwerke Eberbach GmbH
Güterbahnhofstr. 4
69412 Eberbach
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In den Konzessionsgebieten Hirschhorn-Igelsbach (amtlicher Gemeindeschlüssel 431012/06431012) und Eberbach-Igelsbach (amtlicher Gemeindeschlüssel 226013/80226013) wurden die Stadtwerke Eberbach GmbH gemäß § 36 Abs. 2 EnWG als Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre (2025 bis 2027) festgestellt.
Adresse des Grund- und Ersatzversorgers:
Stadtwerke Eberbach GmbH
Güterbahnhofstr. 4
69412 Eberbach
Tarife Grund- und Ersatzversorgung Strom
Die Stadtwerke Eberbach GmbH bieten die Grund- und Ersatzversogung für Strom zu den allgemeinen Tarifen und Bedingungen an.