Prävention durch Information - Hilfestellung bei Zahlungsproblemen
Hilfe bei Zahlungsproblemen
Wir, die Stadtwerke Eberbach, liefern unseren Kunden zu jeder Zeit, rund um die Uhr, pünktlich und zuverlässig Energie. Bei der Energielieferung treten wir für unsere Kunden in Vorleistung und erwarten daher die pünktliche Zahlung von Rechnungen und Abschlägen.
Sollten Sie einmal den vereinbarten Zahlungstermin nicht einhalten können, haben Sie gemäß EnWG-Novelle 2021 und Strom/GasGVV-Novelle 2021 die Möglichkeit, eine Abwendungserklärung zu unterzeichnen.
Einer kostenpflichtigen Zählersperrung können Sie somit zuvorkommen.
Die Abwendungserklärung können Sie hier herunterladen.
Bitte füllen Sie diese vollständig aus und wenden Sie sich daraufhin umgehend an unseren Kundenservice.
Nur dann haben wir die Möglichkeit, mit Ihnen eine geeignete Lösung zu finden.
Gemeinsam erarbeiten wir gerne individuelle Raten- und Zahlpläne, um gezielt Ihre offenen Posten auszugleichen.
Eine zusätzliche Hilfe ist unser enger Kontakt mit sozialen Einrichtungen und dem Jobcenter.
Warten Sie also nicht erst die kostenpflichtigen Mahnungen ab und nehmen Sie umgehend Kontakt mit uns auf.
Sperrankündigung / Inkasso – sofort handeln
Bei Erhalt der Sperrankündigung mit einem festgelegten Termin zur Einstellung der Energielieferung ist es schon fast zu spät.
Spätestens jetzt sollten Sie keine Zeit mehr verlieren und sofort handeln.
Dazu bieten wir Ihnen die folgenden Zahlungsmöglichkeiten an:
- Zahlung der Gesamtsumme in bar oder per EC im Kundencenter bis zum Tag der angekündigten Sperrung
- Zahlung per Überweisung auf eines unserer Konten (ausschlaggebend ist der tatsächliche Geldeingang bei den Stadtwerken Eberbach) Die Bearbeitungsdauer von SEPA Überweisungen kann bis zu 3 Werktagen beanspruchen
Um eine Einstellung der Energielieferung abzuwenden sind mindestens 60% der offenen Forderung zu begleichen. Zu diesem Zeitpunkt sind Ihnen durch das Inkassoverfahren bereits zusätzliche Kosten entstanden.
Wiederinbetriebnahme
Voraussetzung für die Entsperrung Ihrer Abnahmestelle ist die komplette Zahlung unserer offenen Forderungen. Dazu zählen auch Außenstände aus ehemaligen Lieferungen sowie die angefallenen Kosten für die Sperrung und Wiederinbetriebnahme.
Eine Wiederaufnahme der Lieferung ist nach vorheriger Absprache mit uns zu folgenden Zeiten möglich.
Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Eine Entsperrung außerhalb unserer Geschäftszeiten ist mit zusätzlichen Kosten verbunden.
Preise der Stadtwerke Eberbach
1. Mahnung | 3,80 €* |
Sperrmahnung/Inkasso | 3,80 €* |
Sperrung | 92,00 €* |
Wiederinbetriebnahme | 54,74 € |
Wiederinbetriebnahme außerhalb der Geschäftszeiten | 109,48 € |
Wiederinbetriebnahme inkl. Gebrauchsfähigkeitsprüfung (Gas) | 84,49 € |
Wiederinbetriebnahme inkl. Gebrauchsfähigkeitsprüfung (Gas) außerhalb der Geschäftszeiten | 139,23 € |
Sperrung Hausanschluss | nach Aufwand |
Einbau eines Vorkassensystems | 109,48 € |
Vom Kunden verschuldete Unmöglichkeit der Durchführung von Unterbrechung der Versorgung, trotz ordnungsgemäßer Terminankündigung | 30,00 €* |
Vom Kunden verschuldete Unmöglichkeit der Durchführung der Wiederherstellung der Versorgung, trotz ordnungsgemäßer Terminankündigung | 35,70 € |
Zahlungseinzug durch einen Beauftragten | 22,69 €* |
In den vorgenannten Beträgen, mit Ausnahme der Kosten in Folge von Zahlungsverzug
(z.B. Mahnung, Zahlungseinzug durch einen Beauftragten, Unterbrechung der Versorgung)
ist die Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich festgelegten Höhe derzeit 19% enthalten.
*nicht steuerbare Umsätze. Es ist keine Umsatzsteuer enthalten.