Melde- und Genehmigungspflichtige Anlagen
Melde- und Zustimmungspflichtige Anlagen und Geräte beim Niederspannungsnetzbetreiber nach VDE-AR-N 4100
Damit der Netzbetreiber das Niederspannungsnetz, den Hausanschluss sowie die Messeinrichtungen leistungsgerecht auslegen kann, bedarf es der Anmeldung sowie der Genehmigung nachfolgend aufgeführter elektrischer Anlagen und Geräte. Zudem dient die Anmeldung der Geräte zur Beurteilung von Netzrückwirkungen.
- Neue Kundenanlagen > 4,2kW
- Zu erweiternden Anlagen, wenn die im Netzanschlussvertrag vereinbarte gleichzeitig benötigte Leistung überschritten wird
- Vorrübergehend angeschlossene Anlagen
- Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge mit Bemessungsleistungen >12 kVA
Auch auf 11 kW gedrosselte Ladeeinrichtungen ≙ 22 kW sind genehmigungspflichtig
- Stationäre elektrische Speicher
- Erzeugungsanlagen
- Kundeneigene Notstromaggregate
- Geräte zur Beheizung oder Klimatisierung (z.B. Wärmepumpe, Durchlauferhitzer, Infrarotheizung), ausgenommen ortsveränderliche Geräte
- Einzelgeräte (auch ortsveränderliche) mit Nennleistung > 12kVA
- Anschlussschränke im Freien
Auch im Hinblick auf die benötigte elektrische Leistung, liefert der Anschlussnehmer, Planer oder Errichter, mit der Anmeldung, unter anderem die erforderlichen Angaben (Bedarfsart, Gewerbeart, etc.) als auch die technischen Daten der anzuschließenden Anlagen und/oder Geräte.