Netzanschluss Strom
Anschlussbedingungen Strom
Hier finden Sie die zu den Anschlussbedinungen erlassenen Verodnungen und Gesetze.
Ab 01.04.2019 gelten die Technischen Anschlussregeln Niederspannung (VDE-AR-N 4100).
Unsere Downloads im Überblick
Netzanschlussvertrag nach NAV (94,9 KiB)
Zustimmungserklaerung nach NAV.pdf (38,0 KiB)
Ergaenzende Bedingungen zur NAV.pdf (69,3 KiB)
Widerrufsbelehrung nach NAV.pdf (76,8 KiB)
NAV.pdf (85,4 KiB)
Preisblatt Stromanschluss - 19% USt.pdf (91,7 KiB)
Anmeldeformular Ladeeinrichtung fuer Elektrofahrzeuge..pdf (185,7 KiB)
Technische Anschlussbedingungen TAB BW.pdf (1.004,0 KiB)
Technische Anschlussbedingungen TAB Mittelspannung 2008.pdf (796,0 KiB)
Ergaenzende Anschlussbedingungen Niederspannung zur TAR 4100.pdf (650,3 KiB)
Stromhausanschluss
Stomhausanschlusskosten und Baukostenzuschuss gültig ab 01.09.2019:
Die Kabelanschluss - Pauschalen gelten bis zu einer Gesamtanschlusslänge von 10 m oder bis zu einer Leistung von 30 kW.
Bei Überschreitung der Anschlusslänge oder der Leistung wird nach Aufwand abgerechnet.
Nettopreise | Bruttopreise | ||
Grundbetrag Stromhausanschluss | €/HA | 1.596,64 | 1.900,00 |
Meterpauschale Privatgrundstück, unbefestigte Oberfläche | €/m | 50,42 | 60,00 |
Meterpauschale Privatgrundstück, befestigte Oberfläche | €/m | 121,85 | 145,00 |
Kabelanschluss im Freileitungsnetz | Abrechnung nach Aufwand |
Baukostenzuschuss (BKZ)
Entsprechend der Niederspannungsverordnung (NAV) wird im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Eberbach bei einer Leistungsanforderung bis 30 kW kein BKZ erhoben.
Bei einer Leistungsanforderung ab 31 KW sind folgende Kosten zu entrichten:
Niederspannung | Nettopreise | Bruttopreise | |
Umspannung zu Niederspannung (eigener Stromkreis) |
€/kW | 79,83 | 95,00 |
Niederspannungsnetz | €/kW | 64,71 | 77,00 |
Maßgebend für die Höhe der Umsatzsteuer ist der Zeitpunkt der Leistungserbringung.
In der Zeit vom 01.07.2020 – 31.12.2020 gilt der temporär reduzierte Umsatzsteuersatz.
Wird die Leistung ab dem 01.01.2021 erbracht, gilt der Regelsteuersatz von 19 % USt. für den Strombereich.
Anschlussnutzungsvertrag Strom
Besteht ein reiner Energieliefervertrag zwischen Letztverbraucher und Lieferanten, so wird zusätzlich der Abschluss eines Netznutzungsvertrages zwischen dem Netzbetreiber und dem Letztverbraucher erforderlich.
Dieser gewährt dem Letztverbraucher (Netznutzer) Zugang zum Elektrizitätsversorgungsnetz der Stadtwerke Eberbach und regelt alle in diesem Zusammenhang erforderlichen Rechte und Pflichten der Vertragspartner.
Die Zahlung der Netznutzungsentgelte erfolgt in diesem Fall direkt vom Letztverbraucher an den Netzbetreiber.
Anschlussnutzungsvertrag
Anmeldung zum Netzanschluss
Hier finden Sie das Anmeldeformular zum Netzanschluss.