Veröffentlichungen gemäß EEG
Gemäß § 77 EEG veröffentlichen wir hiermit den im Kalenderjahr 2016 an Letztverbraucherinnen und Letztverbraucher gelieferten Strom, den wir gemäß § 74 EEG an unsere Übertragungsnetzbetreiber gemeldet haben.
Nachfolgend sind die von der Stadtwerken Eberbach gemeldeten Strommengen aufgeführt, die durch einen Wirtschaftsprüfer testiert worden sind.
Letztverbraucherabsatz für den Zeitraum 01.01.2016 - 31.12.2016
Nicht privilegierter Letztverbraucherabsatz mit voller EEG-Umlage*² | 36.043.924 |
Privilegierter Letztverbrauch mit 10 % der EEG-Umlage*³ | - |
Privilegierter Letztverbrauch mit 1 % der EEG-Umlage*4 | - |
EEG-pflichtiger Letztverbraucherabsatz gesamt | 36.043.924 |
- *¹ Erneuerbare-Energien-Gesetz in der Fassung von 2014
- *² EEG-Umlage nach § 37 Abs. 2 EEG 2012
- *3 Begrenzte EEG-Umlage nach § 41 Abs. 3 Nr. 1 b) EEG 2012
- *4 Begrenzte EEG-Umlage nach § 41 Abs. 3 Nr. 1 c) EEG 2012
EEG-Bericht
Die Berichte der jeweiligen Übertragungsnetzbetreiber nach § 52 Abs. 1 EEG können für das betreffende Kalenderjahr unter nachfolgenden Internetadressen eingesehen werden:
https://www.transnetbw.de/de
http://www.tennet.eu/de/home.html
http://www.amprion.net/
http://www.50hertz.com/de/
https://www.netztransparenz.de/de/index.htm
Veröffentlichung gem. § 52 Abs. 1 EEG 2012 Übersicht der Jahresendabrechnung EEG-Anlagen 2015
Laut dem Erneuerbare-Energien-Gesetz § 52 Abs. 1 Nr. 2, sind Netzbetreiber und Energieversorgungsunternehmen verpflichtet, auf Ihrer Internetseite einen Bericht über die Ermittlung der von ihnen nach den §§ 45 bis 49 mitgeteilten Daten unverzüglich nach dem 30. September eines Jahres zur Verfügung zu stellen.
In der nachfolgenden Tabelle sind die nach EEG 2009 § 16 (bzw. § 23 bis einschließlich § 33) vergüteten Strommengen aus EEG-Anlagen, die nach § 8 Abs. 1 und Abs. 3 abgenommenen wurden, sowie die vermiedenen Netznutzungsentgelte gemäß EEG 2009 § 35 Abs. 2 für den Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016 ersichtlich.
EEG Anlagen 2016
Vergütungsart | Energieträger | Strommenge kWh | Vergütung € | Verm.NNE € |
§32 §33 |
Solare Srahlungsenergie (in, an oder auf Gebäuden) | 1.156.682 | 360.088 | 5.330 |
Gesamt | 1.156.682 | 360.088 | 5.330 |