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Kundeninformation

Sehr geehrte Kundin,
sehr geehrter Kunde,

Am 30.9.2022 hat das Bundeskabinett im Umlaufverfahren die Rechtsgrundlage für die Gasbeschaffungsumlage aufgehoben. Die anderen Gasumlagen bleiben bestehen.

Wir werden zeitnah ein neues Preisblatt für die Grundversorgung Gas veröffentlichen und die in der Vorwoche versandten Abschlagsmitteilungen korrigieren.

Es ist uns wichtig, Ihnen mitzuteilen, dass die in der vergangenen Woche versandten Briefe politische Vorgaben aufgrund der Gasmangellage waren. Die zusätzlichen Geldmittel hätten vollständig abgeführt werden müssen.

 

Günter Haag

Geschäftsführer

Stadtwerke Eberbach GmbH

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