Fundsachen
Fundsachen Februar
Bei den Verkehrsbetrieben wurden im Monat Februar folgende Fundsachen abgegeben:
- Jacken
- Fitnessuhr
Der Eigentümer bzw. Verlierer einer Fundsache kann innerhalb von vier Wochen nach der Bekanntmachung des Fundes seine Rechte an der Sache anmelden oder diese bei den Verkehrsbetrieben während der Öffnungszeiten abholen. Meldet der Eigentümer/Verlierer sich nicht innerhalb der vorgegebenen Frist, so verliert er das Recht an der Sache. Das Eigentum an den Fundsachen geht dann nach Ablauf von sechs Monaten (bei Gegenständen bis 10 Euro sofort) nach Anzeige des Fundes bei den Verkehrsbetrieben bzw. der Polizei auf den Finder über. Verzichtet dieser auf jegliche Fundrechte, so wird es Eigentum der Verkehrsbetriebe.
Adresse Verkehrsbetriebe:
Stadtwerke Eberbach GmbH (Verkehrsbetriebe)
Güterbahnhofstraße 4
69412 Eberbach