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Wasserversorgung

Aufgrund geringfügiger Verunreinigungen einiger Ortsnetzproben mit coliformen Keimen wird dem Eberbacher Trinkwasser seit dem 04. September 2019 in enger Absprache mit dem Gesundheitsamt als Vorsichtsmaßnahme Chlor hinzugefügt.

Die Chlorkonzentrationen liegen im Bereich zwischen 0,1 und 0,3 mg/l. Die Chlorwerte werden von den Stadtwerken täglich gemessen und kontrolliert. Diese bewegen sich innerhalb der von der Trinkwasserverordnung vorgegebenen Grenzwerte. Eine sensorische Wahrnehmung kann nicht ausgeschlossen werden.

Zur Desinfektion und Reinigung der Netze hat das Fachpersonal der Stadtwerke Eberbach die Hydranten der Ortsnetze gespült, die Hochbehälter gereinigt und sind öffentliche Gebäude wie z.B. Kindergärten und Schulen durchgegangen, um die Spülung zu kontrollieren bzw. zu veranlassen oder selbst zu spülen.

Anders wie bisher angenommen, lässt sich mittlerweile nicht mehr ausschließen, dass die Verunreinigung des Trinkwassers möglicherweise doch aus unseren Quellwässern kommen kann. Diese reagieren empfindlich auf Einwirkungen auf die Erdoberfläche. Die Böden waren aufgrund des warmen Sommers bis weit in das Erdreich ausgetrocknet und es haben sich Klüfte gebildet. Durch diese Klüfte konnte das Niederschlagswasser rasch und ohne Filterwirkung bis zum Quellaustritt gelangen. Dies führte zu Eintragungen von Trübstoffen und Keimen.

Die 2015 erneuerten UV-Anlagen in den Stationen zur Trinkwasseraufbereitung desinfizieren grundsätzlich das Wasser, gewährleisten jedoch nur bis zu einer bestimmten Trübung die Desinfektion des Wassers. Somit können bei erhöhter Trübung Keime durch die Desinfektion gelangen, ohne abgetötet zu werden. Durch die Erwärmung des Bodens und die damit einhergehende Erwärmung der Trinkwasserleitungen bzw. des Trinkwassers sowie saisonal bedingte Schwankungen des Durchflusses in manchen Leitungsteilen wurde die Keimbildung begünstigt.

Die Quellwässer liefern derzeit aufgrund wechselnder Wetterverhältnisse immer wieder Keimfrachten und Trübungen, deshalb muss, laut Rücksprache mit dem Gesundheitsamt, von der Aufrechterhaltung der Chlorung ausgegangen werden. Die Konzentration kann jedoch im Netz auf einen Wert von mindestens 0,1 mg/l abgesenkt werden.

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