Netzentgelte und Mehr- Mindermengen

Netzentgelte Strom


Die in den PDF-Dokumenten dargestellten Preise und Regelungen gelten für alle Kunden und Lieferanten, die die Netze der Stadtwerke Eberbach nutzen.



Preise für Mehr-/Mindermengen

§ 13 Abs. 3 Satz 5 StromNZV

Die Bundesnetzagentur sieht seit dem 1. April 2016 zentral ermittelte, einheitliche Preise vor.

Sie finden die jeweils aktuellen Werte auf der Seite des BDEW zur Mehr- und Mindermengenabrechnung.