Netzanschluss

Netzanschluss Strom


Anschlussbedingungen Strom

Hier finden Sie die zu den Anschlussbedinungen erlassenen Verodnungen und Gesetze.

Ab 01.04.2019 gelten die Technischen Anschlussregeln Niederspannung (VDE-AR-N 4100).


Baukostenzuschuss (BKZ)

Entsprechend der Niederspannungsverordnung (NAV) wird im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Eberbach bei einer Leistungsanforderung bis 30 kW kein BKZ erhoben.

Bei einer Leistungsanforderung ab 31 KW sind folgende Kosten zu entrichten:

Niederspannung   Nettopreise Bruttopreise
Umspannung zu Niederspannung
(eigener Stromkreis)
€/kW 79,83 95,00
Niederspannungsnetz €/kW 64,71 77,00


Anschlussnutzungsvertrag Strom

Besteht ein reiner Energieliefervertrag zwischen Letztverbraucher und Lieferanten, so wird zusätzlich der Abschluss eines Netznutzungsvertrages zwischen dem Netzbetreiber und dem Letztverbraucher erforderlich.

Dieser gewährt dem Letztverbraucher (Netznutzer) Zugang zum Elektrizitätsversorgungsnetz der Stadtwerke Eberbach und regelt alle in diesem Zusammenhang erforderlichen Rechte und Pflichten der Vertragspartner.

Die Zahlung der Netznutzungsentgelte erfolgt in diesem Fall direkt vom Letztverbraucher an den Netzbetreiber. 



Anmeldung zum Netzanschluss

Hier finden Sie das Anmeldeformular zum Netzanschluss.

Anmeldung zum Netzanschluss