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Mit dem Inkrafttreten des neuen Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) am 13. Juli 2005 wurde das bisher geltende Energiewirtschaftsgesetz vom 24. April 1998 abgelöst. Ergänzend dazu traten am 29. Juli 2005 die "Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (Stromnetzentgeltverordnung - StromNEV)" und die "Verordnung über den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (Stromnetzzugangsverordnung - StromNZV)" in Kraft. Entsprechend der Veröffentlichungspflicht nach § 21 StromNEV ist eine Antragstellung nach § 23a Abs. 3 EnWG unverzüglich im Internet zu veröffentlichen.
Eine Anpassung der Preise und Regelungen, insbesondere auf Grund von Rechtsänderungen, regulatorischen Vorgaben oder Marktentwicklungen, behalten wir uns vor, soweit erforderlich nach Erteilung einer entsprechenden Genehmigung durch die Bundesnetzagentur.
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| Um die Versorgung unterschiedlichster Kunden mit Strom sicherzu- stellen, steht ein weit verzweigtes Versorgungsnetz mit einer Länge von 53 km Mittelspannungskabelnetz, 1,17 km Mittelspannungs- freileitungsnetz, 133 km Niederspannungskabelnetz und 31 km Niederspannungsfreileitungsnetz zur Verfügung. Das von einer zentralen Schaltwarte rund um die Uhr überwachte Versorgungs- netz gewährleistet ein Höchstmaß an Versorgungssicherheit und Versorgungsqualität. |
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Im Jahr 2008 haben die Stadtwerke Eberbach 77,9 Mio. kWh Strom (incl. Durchleitung) an Haushalte, Gewerbe, Industrie und öffentliche Einrichtungen abgegeben.
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| Die Stadtwerke Eberbach betreiben ein Gasversorgungsnetz mit einer Gesamtlänge von 55 km Niederdruck-Rohrnetz und 10 km Hochdruck-Rohrnetz. Um die Sicherheit und die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, wird das gesamte Rohrnetz ständig überwacht und geprüft.
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