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Amtliche Bekanntmachung der Stadt Eberbach 

Mitteilung an unsere Kunden

Infolge des Rückgangs der Bezugskosten für Erdgas werden die Erdgaspreise für die Ersatz/Grundversorgungs- und Sonderkunden mit Wirkung zum 01.10.2009 gesenkt.

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Amtliche Bekanntmachung der Stadt Eberbach 

Veröffentlichung der Ersatz/Grundversorgungspreise Strom zum 1. September 2009.

Der in der jüngsten Vergangenheit mitunter starke Anstieg der Bezugskosten für Energie (deutschlandweit), macht eine Erhöhung des Strompreises der Ersatz/Grundversorgung (Allgemeiner Tarif) nun auch für die Stadtwerke Eberbach unumgänglich.

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GeLi Gas

Anzeige Gebrauchmachen von Ziffer 4 des Tenors der Festlegung BK7-06-067 vom 20.08.2007

Wir zeigen an, dass unser Haus von der Ziffer 4 des Beschlusses vom 20.08.2007 (Az: BK7-06-067) ab dem 01.08.2008 bis zum 01.10.2010 Gebrauch machen wird, um den wirtschaftlichen Aufwand im Interesse der Gesamtheit der Netznutzer möglichst gering zu halten. Dadurch entstehen dritten Lieferanten keine wirtschaftlich relevanten Nachteile und die Vertraulichkeitsanforderungen des EnWG sind gewahrt.

 

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Eberbach 

Mitteilung an unsere Kunden

Infolge des starken Anstieges der Bezugskosten für Erdgas werden die Erdgaspreise für die Ersatz/Grundversorgungs- und Sonderkunden mit Wirkung zum 01.09.2008 um 1,20 Cent/KWh erhöht. 

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Amtliche Bekanntmachung der Stadt Eberbach

Mitteilung an unsere Kunden

Veröffentlichung der Ersatz/Grundversorgungspreise Strom zum 01.09.2008

Der in der jüngsten Vergangenheit mitunter starke Anstieg der Bezugskosten für Energie (deutschlandweit) macht eine Erhöhung des Strompreises der Ersatz/Grundversorgung  (Allgemeiner Tarif) nun auch für die Stadtwerke Eberbach unumgänglich.

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Amtliche Bekanntmachung der Stadt Eberbach  

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 20.12.2007 nachfolgende Allgemeine Preise für die Versorgung  mit Erdgas, gültig ab 01.03.2008, beschlossen:

Die Erdgasarbeitspreise für die Ersatz/Grundversorgungs- und Sonderkunden werden mit Wirkung vom 01.03.2008 um 0,20 Cent/kWh (netto) erhöht. 

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Amtliche Bekanntmachung der Stadt Eberbach 

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 19.07.2007 nachfolgende Allgemeine Preise für die Versorgung  mit Erdgas, gültig ab 01.10.2007, beschlossen:

Die Erdgasarbeitspreise für die Grundversorgungs- und Sonderkunden werden mit Wirkung vom 01.10.2007 um 0,35 Cent/kWh (netto) gesenkt.

Allgemeine Preise für die Grundversorgung mit Erdgas, gültig ab 01.10.2007 (PDF-Download)  

Anzeige des Gebrauchmachens von Tenor 6 

"Die Stadtwerke Eberbach machen im Verhältnis zu ihrem verbundenen Vertrieb von der Option nach Ziffer 6 Satz 1 des Tenors des Beschlusses der BNetzA vom 11.07.2006 (Az.: BK6-06-009) Gebrauch.

Es wird versichert, dass den übrigen Lieferanten Informationen zu gleichwertigen Zeitpunkten sowie in gleichwertigem Umfang und gleichwertiger Qualität zur Verfügung gestellt werden."
  

  

Öffentliche Bekanntgabe gemäß § 29 Abs. 1 NAV/NDAV 

 

Wir weisen nach § 29 Abs. 1 NAV/NDAV alle in Niederspannung/Niederdruck an unser Versorgungsnetz angeschlossenen Anschlussnehmer darauf hin, dass die Ergänzenden Bedingungen zur Niederspannungsanschlussverordnung-NAV / Niederdruckanschlussverordnung-NDAV, Ergänzenden Bedingungen zur Stromgrundversorgungsverordnung-StromGVV, Grund und Ersatzversorgung aus dem Niederspannungsnetz, Ergänzenden Bedingungen zur Gasgrundversorgungsverordnung-GasGVV, Grund und Ersatzversorgung aus dem Niederdrucknetz, zum 01.05.2007 in Kraft treten. 

 

Gerne senden wir Ihnen auf Wunsch die entsprechenden Unterlagen zu bzw. halten wir sie zur persönlichen Abholung bereit. Ein weiterer Handlungsbedarf des Kunden besteht hierdurch nicht.Unsere Kundenbetreuung steht Ihnen für weitere Fragen und Auskünfte unter folgenden Tel. Nr. 06271/9209,36,41 oder 48 gerne zur Verfügung. 

Stadtwerke Eberbach, den 30.04.2007

 

Feststellung Grundversorger nach § 36 Abs. 2 EnWG

Im Netzgebiet Eberbach sind die Stadtwerke Eberbach Grundversorger. Sie versorgen ca. 9.000 Haushaltskunden.

 

Information an unsere Kunden (Bekanntgabe)

Zum 08.11.2006 ist die Niederspannungsanschlussverordnung/Niederdruckverordnung (NAV/NDAV, BGBl. I 2006, S. 2477 vom 01.11.2006) in Kraft getreten. NAV/NDAV haben unmittelbaren Einfluss auf die mit uns  abgeschlossenen Netzanschlussverträge mit in Niederspannung/Niederdruck an unser Versorgungsnetz angeschlossenen Anschlussnehmern. Nach § 29 Abs. 1 NAV/NDAV in Verbindung mit § 115 Abs. 1 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sind wir berechtigt, gegenüber diesen Anschlussnehmern einheitlich die Anpassung bestehender Netzanschlussverträge (basierend auf den AVBEltV/AVBGasV) zu verlangen, sofern der Netzanschlussvertrag vor dem 13.07.2005 mit uns abgeschlossen wurde. Von diesem Verlangen machen wir hiermit Gebrauch. Die Anpassung aller betroffenen Netzanschlussverträge an die neuen Vorgaben der NAV/NDAV erfolgt mit Wirkung auf den morgigen Tag. Für Netzanschlussverträge, die nach dem 12.07.2005 abgeschlossen wurden, gilt die NAV/NDAV unmittelbar; eine Anpassung ist nicht erforderlich. 

Ebenfalls zum 8.November 2006 ist die „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz“ (Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV) sowie die „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz“ (Gasgrundversorgungsverordnung - GasGVV)  in Kraft getreten. Sie ersetzen künftig die Allgemeinen Versorgungsbedingungen Strom (AVBEltV) bzw. Gas (AVBGasV) und gelten automatisch für alle neuen sowie nach dem 12.07.2005 abgeschlossenen Grundversorgungsverträge (Tarifverträge). 

Für Kunden, deren Strom-/Gaslieferungsverträge bis einschließlich 12. Juli 2005 in der Grundversorgung abgeschlossen wurden und nach wie vor ungekündigt fortbestehen, gelten die Regelungen der StromGVV und GasGVV mit Wirkung vom auf diese Veröffentlichung folgenden Tag an.     

Die  durch  diese  Anzeige  veröffentlichten Verordnungen  finden  Sie  auf den Seiten Strom und Gas. Gerne senden wir Ihnen auf Wunsch die entsprechenden Unterlagen zu bzw. halten wir diese Unterlagen zur persönlichen Abholung bereit. Unsere Kundenbetreuung steht Ihnen für weitere Fragen und Auskünfte unter folgender Tel.-Nr.:  (062 71) 92 09-36,  -41 oder -48  gerne zur Verfügung. 

Stadtwerke Eberbach,  April 2007

 

 

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