Grund- und Ersatzversorgung

Grund- und Ersatzversorgung Strom


Feststellung des Grundversorgers Strom

Mit der Veröffentlichung des Energiewirtschaftsgesetz (EnGW) am 13. Juli 2005 sind die Betreiber von Verteilnetzen, gemäß § 36 Abs.1 EnWG, zur Bekanntgabe von Grund- und Ersatzversorgern verpflichtet.

Wenn Sie als Haushaltskunde vertraglich keinem Lieferanten zuzuordnen sind und sich dazu weder in der Ersatzversorgung noch in der Notstrom-Belieferung befinden, werden Sie automatisch der Stromgrundversorgung zugeordnet.

Im Netzgebiet der allgemeinen Versorgung der Stadtwerke Eberbach GmbH beliefern die Stadtwerke Eberbach GmbH die meisten Haushaltskunden mit Strom und wurden daher für die nächsten drei Kalenderjahre ab 2022 bis einschließlich 2024 als Grundversorger gemäß § 36 Abs. 2 Satz 1 EnWG festgestellt.

Adresse des Grund- und Ersatzversorgers:
Stadtwerke Eberbach GmbH
Güterbahnhofstr. 4
69412 Eberbach

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In den Konzessionsgebieten Hirschhorn-Igelsbach (amtlicher Gemeindeschlüssel 431012/06431012) und Eberbach-Igelsbach (amtlicher Gemeindeschlüssel 226013/80226013) beliefert die EnBW Energie Baden-Württemberg AG die meisten Haushaltskunden mit Strom und ist daher der Grundversorger gemäß § 36 Abs. 2 Satz 1 EnWG bis 31.12.2021.

Adresse des Grund- und Ersatzversorgers:
EnBW Energie Baden-Württemberg AG
Durlacher Allee 93
76131 Karlsruhe

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Ab dem 01.01.2022 wurden die Stadtwerke Eberbach GmbH  gemäß § 36 Abs. 2 Satz 1 EnWG als Grundversorger für die Konzessionsgebieten Hirschhorn-Igelsbach (amtlicher Gemeindeschlüssel 431012/06431012) und Eberbach-Igelsbach (amtlicher Gemeindeschlüssel 226013/80226013) für die nächsten drei Kalenderjahre bestellt.

Adresse des Grund- und Ersatzversorgers:
Stadtwerke Eberbach GmbH
Güterbahnhofstr. 4
69412 Eberbach


Tarife Grund- und Ersatzversorgung Strom

Die Stadtwerke Eberbach GmbH bieten die Grund- und Ersatzversogung für Strom zu den allgemeinen Tarifen und Bedingungen an.