Detailseite Öffentl. Bekanntmachungen

Grund-/Ersatzversorgungspreise Strom

Der Arbeitspreis der „Ersatz/Grundversorgung“ erhöht sich gemäß den Voraussetzungen von §§ 5, 5a StromGVV zum 01. Januar 2016 um 1,50 Cent/kWh netto (1,79 Cent/kWh brutto), bei Zweitarifzählern außerhalb und innerhalb der Schwachlastzeit ebenfalls. Der Grundpreis bleibt hingegen konstant.

Die komplette Veröffentlichung und das Preisblatt entnehmen Sie der beigefügten PDF-Datei.

Zurück